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Aktuelle Seite: Wehrlos, aber nicht ehrlos
0224 | 16. MÄRZ 2026    TEXT: LILLI BAUER & WERNER T. BAUER

Wehrlos, aber nicht ehrlos


Am 16. März 1936 beginnt der sogenannte „Große Sozialistenprozess“ in Wien. Und schon am 24. März werden die Urteile gesprochen.

Mit einer Serie von Prozessen beabsichtigt das austrofaschistische Regime in den Jahren 1935 und 1936, den Organisationsapparat der im Untergrund agierenden Revolutionären Sozialisten (RS) zu zerschlagen. Der Sozialistenprozess 1936 bildet den Höhepunkt in der rechtlichen Verfolgung der nach den Februarkämpfen von 1934 nunmehr illegalen Arbeiter­bewegung.

Vor Gericht stehen 28 Angeklagte, also praktisch der gesamte Führungskader der RS; verhandelt wird über den Anklagepunkt „Hochverrat“, auf den die Todes­strafe steht.

Angeklagt sind u.a. der frühere Redakteur der Arbeiter-Zeitung und Leiter der RS Karl Hans SailerMaria Emhart, die als Nachfolgerin der bereits verhafteten Rosa Jochmann als zweite Hauptangeklagte vor Gericht steht, der Gewerkschafter Franz Rauscher, der Jugendfreund Bruno Kreiskys Roman Felleis, Otto Probst, Funktionär in der Arbeiterhochburg Favoriten, der Schriftsetzer und Gewerkschafts­funktionär Anton Proksch, der Student und Wehrsportler Josef Wacke, der Schriftsetzer und spätere Wiener Bürgermeister Franz Jonas und der aus großbürgerlichen Verhältnissen stammende Bruno Kreisky

Ich stamme aus einer kinderreichen Arbeiterfamilie und habe alle Not und Entbehrung mitgemacht, die man mitmachen muss, wenn man so tief unten zur Welt kommt wie ich. Marie Emhart, 1936

Kreisky erinnert sich

In seinen Memoiren erinnert sich Bruno Kreisky: „Als erste Angeklagte betritt Marie Emhart mit einer roten Blume an ihrem Kleid, aufrecht, in stolzer Haltung, den Saal [...]. Sie erhebt die Faust zum Freiheitsgruß. Die anderen Angeklagten, die der Reihe nach hereingeführt werden, tun das Gleiche. Und sofort merkt man: die hat die Haft nicht gebrochen.“

Emhart bekräftigt, sie fühle sich „im Sinne des Gesetzes nicht schuldig“, denn: „Wir Sozialisten haben uns nicht selbst vom Boden der Legalität entfernt, sondern wurden in die Illegalität gedrängt.“

Kreisky selbst bereitet sich penibel auf seine Verteidigung vor, denn im Gegensatz zu den Kommunisten erhalten die Sozialdemokraten keine Anweisungen ihrer Partei. Die Kommunikation mittels Kassiber ist zu diesem Zeitpunkt noch verhältnismäßig einfach, da viele Wärter im Landesgericht ehemalige Genossen sind. „Der österreichische Faschismus hat keine sehr willigen Kerkermeister.“

Und er hält schließlich die wahrscheinlich bemerkenswerteste Verteidigungsrede, wohlformuliert in den langen Wochen der Untersuchungshaft.

„In der Anklageschrift wird uns vorgeworfen, daß wir den Klassenkampf mit revolutionären Mitteln führen wollen, also für die Revolution sind.“ Es sei jedoch „ganz und gar falsch zu behaupten, eine Revolution könne nur Bürgerkrieg und blutige Gewalt bedeuten. [...] Man gebe uns das, was die Arbeiterschaft Englands, Frankreichs und anderer Länder als selbstverständliches Recht hat: die Freiheit der Idee – und es wird keine illegale sozialistische Bewegung geben!“ Und, bereits ganz der spätere wortgewandte Staatsmann: „Wir sind gegen jeden Putsch und jeden Terror, vor allem deshalb, weil wir nicht so töricht sind, uns mit unserem Gegner auf einem Felde zu messen, auf dem er uns ungeheuer überlegen ist. Einen Staat, der jährlich viele Hunderte Millionen für seine Exekutive ausgibt, den kann man nicht mit Krampen und Schaufeln besiegen...“

Kreiskys mutiges Auftreten entspricht der verabredeten Verteidigungsstrategie: „Wir sind wehrlos, aber nicht ehrlos.“ Denn der Prozess stößt auch im Ausland auf großes Interesse. Obwohl dem Regime daran gelegen ist, die Sache rasch und ohne Aufsehen zu Ende zu bringen, vor allem aber die Teilnahme von ausländischen Pressevertretern zu unterbinden, befinden sich – nach der Intervention mehrerer Gesandtschaften – zahlreiche Auslandskorrespondenten im Verhandlungssaal.

Überraschend „milde“ Strafen

Hauptverteidiger der Angeklagten ist der später in Auschwitz ermordete Rechtsanwalt Heinrich Steinitz. Seine Argumentation, die seit 1889 unveränderten und hinlänglich bekannten Ziele der österreichischen Sozialdemokratie könnten nicht plötzlich als „Hochverrat“ ausgelegt werden, bleibt nicht ungehört. Sein Schlussplädoyer ist mutig, scharfsichtig und geradezu prophetisch: „Die Stunde, in der wir sprechen, ist eine der ernstesten der Weltpolitik. Von heute auf morgen können über Europa Ereignisse hereinbrechen, die das ganze Ergebnis dieses Prozesses über den Haufen werfen. Die Angeklagten haben erklärt, daß sie den Kampf geführt haben, weil sie überzeugt sind, daß die Arbeiterklasse die stärkste Gewähr für die Unabhängigkeit Österreichs und damit für den europäischen Frieden ist.“

Wohl wegen der Beobachtung aus dem Ausland fallen die Strafen deutlich „milder“ aus, als erwartet. Die beiden Hauptangeklagten, Karl Hans Sailer und Maria Emhart, für die der Staatsanwalt die Todesstrafe beantragt hatte, werden zu 20 bzw. 18 Monaten Haft verurteilt, Bruno Kreisky erhält 12 Monate, Franz Jonas wird freigesprochen.

Die Verurteilten, die bereits monatelang in Untersuchungshaft verbracht hatten, werden im Rahmen der Juli-Amnestie von 1936 schließlich begnadigt.

Das Verhandlungsprotokoll des Sozialistenprozesses ist verschollen. Als wichtigste Quelle dient uns heute die von Otto Leichter und Oskar Pollak verfasste Broschüre „Revolutionäre Sozialisten vor Gericht“.

Literatur: Otto Leichter und Oskar Pollak, Revolutionäre Sozialisten vor Gericht, 1936; Manfred Scheuch, Der Weg zum Heldenplatz. Eine Geschichte der österreichischen Diktatur 1933-1938, 2005.

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